Aktuelle Nachrichten

Hochwasserschutzprojekt Mindel, Burgau - Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung)

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, beantragt mit den Planunterlagen vom April 2024 die Planfeststellung für das Hochwasserschutzprojekt Burgau (Phase II).

Zum Schutz der Stadt Burgau vor Hochwasserereignissen bis zu einem 100-jährlichen Ereignis (inkl. 15 % Klimazuschlag) wurde ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt, das sich aus vier grundsätzlichen Komponenten zusammensetzt:

  • Hochwasserrückhaltebecken südlich von Burgau
  • Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung
  • Hochwasserableitung
  • Hochwasserrückleitung

Dieses Gesamtkonzept wird in zwei voneinander unabhängigen Phasen umgesetzt:

Die Phase I umfasst das bereits planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken und ist nicht Gegenstand dieses Verfahren.

Die Phase II, die Gegenstand des derzeitigen Verfahrens ist, betrifft die Maßnahmen zur Ableitung eines Teils des Hochwasserabflusses östlich der Bahnstrecke Augsburg-Ulm samt Rückleitung nördlich von Burgau in das aktuelle Hochwasserüberschwemmungsgebiet der Mindel und innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung der Mindel in den Seitenarmen Brühlmindel und Mindel an der Bleiche.

Zweck des Vorhabens ist es, ergänzend zum Hochwasserrückhaltebecken der ersten Phase eine zusätzliche Ableitung für einen Teil des Hochwassers der Mindel zu schaffen und die Abflussmöglichkeit im innerörtlichen Bereich der Stadt Burgau auf 75 m³/s zu verbessern, um die besiedelten Bereiche vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zzgl. einen Klimazuschlag zu schützen. Der Anteil des Hochwasserabflusses, der nicht im Hochwasserrückhaltebecken zurückgehalten und nicht durch das Stadtgebiet abgeleitet werden kann, wird durch die Umleitungsmaßnahmen um das bebaute Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet.

Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die zur Hochwasserableitung und -rückleitung erforderlichen Bauwerke und Anlagen sowie die Anlagen und Bauwerke zur Sicherung des Bemessungsabflusses im innerörtlichen Bereich.

Zur Hochwasserableitung und -rückleitung gehören neben zwei Bahnquerungsbauwerken südlich und nördlich von Burgau auch Leitstrukturen und Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses in Abflusskorridoren sowie Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen).

Bei den innerörtlichen Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen zur Lenkung des Hochwassersabflusses (Einengung am Wilden Wehr) sowie Gewässeraufweitungen und Leiteinrichtungen zur Verbesserung des Abflussvermögens und zur Begrenzung von Ausuferungen der Mindel samt ihrer Seitengewässer.

Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Für das Vorhaben soll eine gemeinnützige Planfeststellung ausgesprochen werden. Der Antragsteller hat auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Somit besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Das Landratsamt führt deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die beabsichtigte Planfeststellung hat von Gesetz wegen eine enteignungsrechtliche Vorwirkung.

Die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung („SAP“)
  • Hydrogeologische Untersuchung
  • Geotechnischer Untersuchungsbericht
  • Visualisierung

bei

  • der Stadt Burgau, Rathaus, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau
  • dem Markt Jettingen-Scheppach, Rathaus, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach
  • der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
  • der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, im Rathaus des Marktes Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen

vom 5. August 2024 bis einschließlich 4. September 2024 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen und dieser Bekanntmachungstext können ab 5. August 2024 auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de Auswahl „Aktuelles/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen, Äußerungen oder Fragen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist

  • schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Burgau, dem Markt Jettingen-Scheppach, der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang oder der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Adressen siehe oben)
  • schriftlich beim Landratsamt Günzburg (Adresse: An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) oder
  • zur Niederschrift beim Landratsamt Günzburg, Fachbereich Wasserrecht, Außenstelle Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg

zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser ortsüblich bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


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Arbeiten der DB vom 07.08.2024 - 07.09.2024

Sehr geehrte Bahnanlieger*innen,


die DB InfraGO AG führt an der Strecke 5302 Augsburg - Ulm zwischen den Kilometern 50,455 und 55,163 (Neuoffingen - Burgau) eine
Gleiserneuerung durch. Die Erneuerung ist aufgrund des hohen Alters der Anlagen notwendig.


Im Zuge der Baumaßnahme vom 7. August 2024 bis 7. September 2024 werden in dem Gleisabschnitt Schiene, Schwellen und Schotter erneuert. Für eine bessere Gleislage wird der Streckenabschnitt zusätzlich mit einer Planumsschutzschicht ausgestattet.


Nach Abschluss der Bauarbeiten werden Sie eine modernisierte Bahnanlage vorfinden, auf denen die Züge auch künftig sicher und
reibungslos verkehren. Doch es gibt auch eine Kehrseite der Medaille. Während der Bauarbeiten sind Sie als Anwohner*innen der Bahnstrecke gewissen Unannehmlichkeiten ausgesetzt, da Lärmund Staubbelästigungen leider nicht auszuschließen sind. Als Ursache dafür gilt neben dem eigentlichen Umbau die Sicherung des Arbeitspersonals im Gleisbereich.


Während der Umbaumaßnahmen wird der Eisenbahnverkehr mit Einschränkungen aufrecht erhalten. Die Arbeiten erfolgen unter einseitiger Sperrung, somit können Züge die Baustelle im Nachbargleis passieren. Im Umbaubereich wird ein lärmregulierendes automatisches Warnsystem (ATWS) aufgebaut. Dieses dient zur Sicherheit des Arbeitspersonals im Gleisbereich. Es wird durchgehend, auch Nachts, mit dem System gewarnt werden.


Um den regulären Bahnbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen, finden die Bauarbeiten nahezu durchgehend statt. Um die Lärmbelästigung Nachts so gering wie möglich zu halten, finden hier ausschließlich Lade-, und Logistiktätigkeiten, Schweißarbeiten sowie lärmarme Arbeiten statt.


Falls Sie zudem als Kunde/ Kundin Züge auf diesem Abschnitt nutzen, möchten wir Sie natürlich auch über Änderungen im Fahrplan informieren. Sie können tagesaktuelle Beeinträchtigungen bequem von zu Hause aus online unter https://bahn.de/aktuell oder über die App „DB Navigator“ auf Ihrem Smartphone abrufen.


Wir entschuldigen uns bei Ihnen für mögliche Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis.


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25 Jahre Dienstjubiläum und erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs I

Im Rahmen einer Feierstunde am 16.07.2024 konnten der Gemeinschaftsvorsitzende Tobias Bühler, sowie die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Sandra Dietrich-Kast, unsere Mitarbeiterinnen Frau Tanja Schulz anlässlich ihres 25jährigen Dienstjubiläums und Frau Lisa Löffler für ihren hervorragend bestandenen Lehrgang zur Verwaltungsfachkraft gratulieren.

Nach 12 Jahren abgeleisteten Dienst in der öffentlichen Verwaltung wechselte Frau Schulz im Jahr 2011 zur Verwaltungsgemeinschaft Offingen in das Bürgeramt.
Ab dem Jahr 2015 übernahm diese die Stelle der Kassenleitung und bereichert dadurch unsere VGem. bis heute.
Für Ihre engagiert und vertrauensvolle Arbeit gebührt ihr unser aufrichtigster Dank.

Frau Löffler legte heuer Ihre Abschlussprüfung zur Verwaltungsfachkraft bei der Bayrischen Verwaltungsschule ab.
Der einjährige berufsbegleitende Lehrgang umfasste die Bereiche Kommunale Finanzwirtschaft, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Personalwesen, Allgemeines Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Bürgerliches Recht sowie Staatsrecht.
Hierbei erreichte Frau Löffler ein herausragendes Ergebnis. Unter allen 461 Prüflingen in ganz Bayern erreichte diese mit Ihrer Leistung die Platzziffer 5.
Über diese sehenswerte Leistung freuen wir uns besonders mit Frau Löffler zusammen.
In der Verwaltungsgemeinschaft Offingen ist Frau Löffler in der Kämmerei beschäftigt und bringt hier ihre vielseitigen Fertigkeiten und Kenntnissen tatkräftig ein.

Wir gratulieren hiermit nochmals recht herzlich und wünschen unseren beiden Mitarbeiterinnen alles Gute für die Zukunft!


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Bekanntmachung

der am Donnerstag, den 25.07.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Gundremmingen

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Gundremmingen

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.06.2024
2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der vergangenen Sitzung
3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 - Beschlussfassung
4. Bebauungsplan Hummeläcker - Musternotarvertrag
5. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Tobias Bühler
Erster Bürgermeister


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Bekanntmachung Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“

Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
• 300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung können aus dem Planausschnitt entnommen werden.

Der Markt Offingen hat mit Beschluss vom 08.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Offingen, den 19.07.2024
Markt Offingen

gez. Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 937, 938, 939/2, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 948/1 und 948/2 der Gemarkung Offingen. Der Ausgleich soll durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe (Fl.Nr. 2938, 2939, 2940, Gmrkg. Offingen) erfolgen. Diese Flächen wurden in den räumlichen Geltungsbereich mit aufgenommen.
Gesamtgröße Geltungsbereich: rd. 16,5 ha (rd. 13,5 ha + rd. 3 ha externe Ausgleichsfläche)
Die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes können aus dem Planausschnitt entnommen werden.
Der Markt Offingen hat mit Beschluss vom 08.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung in den Amtsräumen der Verwaltungs-gemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Offingen, den 19.07.2024
Markt Offingen

gez. Thomas Wörz, Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 15.07.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024
2. Neugestaltung Kirchplatz und St.-Ulrich-Str. Rettenbach - ELER-Förderverfahren
2.1 Vorstellung der Entwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenberechnung
2.2 Beschlussfassung hinsichtlich der Durchführung
3. Kindertagesstätte St. Raphael
3.1 Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erweiterung
3.2 Beratungen hinsichtlich Übergangsphase für Planung und Bauzeit mit Beschlussfassung
4. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Burgstall", Rettenbach - Behandlung der eingegangenen

   Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und

   Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss
5. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 15.07.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024
2. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin


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Bekanntmachung

der am Donnerstag, den 18.07.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VGem Offingen

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024
2. Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2022
3. Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022
4. Erweiterung der Finanzsoftware CIP um das Modul Faktura/Rechnungserstellung
5. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

 

Tobias Bühler

Verbandsvorsitzender


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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Rettenbach

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Rettenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt;

er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit    4.240.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit    2.595.600,00 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnah-men sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ....   350 v. H.
b) für die Grundstücke (B)..........................................    350 v. H.
2. Gewerbesteuer ....................................................    320 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Rettenbach, 27.06.2024            gez. Dietrich-Kast 1. Bürgermeisterin


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 24. Juni 2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG enthält.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs.3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstr. 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.“

Rettenbach, 27. Juni 2024            gez. Dietrich-Kast 1. Bürgermeisterin

 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 08.07.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.06.2024
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bauleitplanungen zur "Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg -

   Günzburg"
3.1 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Erweiterung Solarpark Schnuttenbach -

     An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg"": Beratung u. Beschlussfassung zur Abwägung der Stng.

     aus derÖffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden/Träger

     sonstiger Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
3.2 2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Erweiterung Solarpark Schnuttenbach -

     An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg": Feststellungsbeschluss
3.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Solarpark Schnuttenbach -

     An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg": Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der

     Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung

     Behörden/Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
3.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Solarpark Schnuttenbach -

     An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg": Satzungsbeschluss
4. Bauleitplanungen zum "Sondergebiet Solarpark Tongrube"
4.1 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

     (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden/Träger sonstiger Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4.2 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Feststellungsbeschluss
4.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

     (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung Behörden/Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Tongrube": Satzungsbeschluss
5. Für Demokratie - Gegen Hass und Hetze; Beschlussfassung zu Corporate Identity und konkrete Maßnahmen
6. Bekanntgabe über die Aufstellung der Jahresrechnung 2023
7. Sonstiges
7.1 Sonstiges; Veranstaltungen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Staatlich Finanzhilfe für existenzbedrohende Schäden

Informationen zur Beantragung der sogenannten Notstandsbeihilfen sind ab sofort auf der Website des Landkreises Günzburg unter
https://www.landkreis-guenzburg.de/hochwasser-im-landkreis-gunzburg/soforthilfe/ zu finden.


Zu Beantragung der Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ steht – wie bereits bei den Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden“ – ein digitales Antragsformular bereit.


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Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Offingen ist am 04.07.2024 geschlossen

Aufgrund einer Personalveranstaltung ist am Donnerstag, 04. Juli 2024 das Rathaus Offingen (Geschäftsstelle der VGem. Offingen) geschlossen.

Es ist keine telefonische Erreichbarkeit gegeben. Um Ihr Verständnis wird gebeten.


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Bekanntmachung

der am Donnerstag, den 27.06.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Gundremmingen

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Gundremmingen
 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.05.2024
2. Errichtung einer 100-MW-Peaker-Anlage in Gundremmingen durch die RWE Generation SE - Scoping-Verfahren nach § 15 Abs. 3 UVPG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 1 Nr. 2 PlanSiG
3. Errichtung von "alten Hausnamen" gemeinsam mit dem Heimatverein Gundremmingen e. V.
4. Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage
5. Ausbau Eichbrunnenstraße - Einbau Regenwasserkanal für Oberflächenwasser in einem Teilbereich
6. Ausbau Eichbrunnenstraße - Vorstellung Planung BA 2
7. Hochwasserereignis Gundremmingen
8. Sonstiges
8.1 Bauhof Gundremmingen - Einführung einer App zur Stundenerfassung

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 24.06.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

Öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.05.2024
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Festlegung der maximalen Kniestockhöhe bei Bebauungsplänen mit der Festsetzung "IIa"
4. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtl. Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung

   einer Flüssiggasversorgungsanlage mit Verdampfer und Gas-Luft-Mischanlage auf

   Flur-Nr. 212 und 807 Gemarkung Offingen, Bahnhofstr. 20 in Offingen
5. Bekanntgabe des Bauantrages zum Neubau einer Gartenhütte auf Flur-Nr. 2031/9

   Gemarkung Offingen, Ulmenring 1 in Offingen
6. Sonstiges
6.1 Sonstiges; Veranstaltungen


Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Thomas Wörz
Erster Bürgermeister


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Kulturstiftung Offingen - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit    600 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit    500 €
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.



Offingen, den 17.06.2024
Thomas Wörz

1. Bürgermeister


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 13. März 2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG enthält.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen,  innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.

Offingen, den 17. Juni 2024    gez. Thomas Wörz, 1. Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung AUGUSTA zwischen Wertingen (Landkreis Dillingen an der Donau) und Kötz (Landkreis Günzburg) durch die bayernets GmbH
 

Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens
 

Die zu dem oben genannten Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen sowie sonstigen Äußerungen werden von der Regierung von Schwaben in einem Erörterungstermin behandelt (§ 43a EnWG, § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).

Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemeinden Wertingen, Laugna, Zusamaltheim, Villenbach, Holzheim, Glött, Winterbach, Dürrlauingen, Haldenwang, Burgau, Rettenbach und Kötz beansprucht.

1. Der Erörterungstermin findet statt am
 

Dienstag, den 10.09.2024, ab 09:30 Uhr
in der Turn- und Festhalle Jettingen,
Christoph-von-Schmid-Straße 4 (östlicher Eingang),
89343 Jettingen-Scheppach.

 

Falls die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden kann, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, den 11.09.2024, am oben genannten Ort ab 09:30 Uhr fortgesetzt. Der Einlass beginnt jeweils ab 09:00 Uhr.
 


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Hinweise zu Mitarbeitern von LEW Verteilnetz (LVN) vor Ort nach dem Hochwasser

nach dem schweren Hochwasser sind in einzelnen Kommunen der Region weiterhin Mitarbeiter von LEW Verteilnetz (LVN) vor Ort, um Hausanschlüsse in Stand zu setzen oder um Reparaturarbeiten im Netz durchzuführen.


Die Mitarbeiter von LEW Verteilnetz (LVN) können sich mit ihrem Dienstausweis identifizieren.


Zur Befugnis von Einsatzkräften vor Ort kann man sich bei der Hotline von LEW Verteilnetz rückversichern unter der Telefonnummer 0821-328-2222


Auf der Website www.lew-verteilnetz.de/lew-verteilnetz/fuer-netzkunden/kontakt-netzanschluss gibt es für jeden Ort zudem eine Auskunft zur jeweiligen Betriebsstelle.


Gerne können Sie den Hinweis an Ihre Mitarbeiter senden und auf Ihre Internetseite stellen.

 

 


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Hochwasser in Bayern: Kostenlose Vor-Ort-Beratung bei Heizungs- und Gebäudeschäden

Verbraucherzentrale Bayern startet kostenloses und unbürokratisches Beratungsangebot für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern


Nach den dramatischen Überschwemmungen der vergangenen Tage geht es in Bayern nun ans Aufräumen. Dabei sind vielerorts auch Heizung oder Fassade durch das Hochwasser betroffen. Was in einem solchen Fall zu tun ist, weiß die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Ab sofort hilft sie Geschädigten mit einer kostenlosen, unbürokratischen Erstberatung vor Ort. Den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Unsere Energieberater kommen zu den Betroffenen nach Hause, sehen sich das Gebäude an und geben eine erste Einschätzung“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Muss die Heizung ausgetauscht werden, erhalten Eigentümer einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. Bei Schäden an der Gebäudehülle geben die Berater eine Einschätzung, wie das Gebäude getrocknet und wiederhergestellt werden kann.“ Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Beratung zu einer möglichen energiesparenden Sanierung der Gebäudehülle an.

Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. Dann werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197.
Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
 

 

 


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Bürger helfen Bürgern – Hilfsplattform Hochwasser von Landkreis und Regionalmarketing gestartet

Im Landkreis Günzburg beginnen nach der Hochwasser-Katastrophe der letzten Tage die Aufräumarbeiten. Bereits die akute Hochwasser-Lage war von der überragenden Hilfsbereitschaft im Landkreis sowohl der Bürger als auch der Unternehmen und anderer Einrichtungen im Landkreis geprägt.


Um diese Welle der Hilfsbereitschaft und die Hilfsangebote und -gesuche zu koordinieren, haben sich der Landkreis Günzburg und die Regionalmarketing Günzburg GbR sowie zwei engagierte Gründer im Areal Digital zusammengetan und eine Plattform für Hilfsangebote und Hilfsgesuche erstellt, die den Bürgern in der Region ab sofort unter www.lkgz-hilft.de zur Verfügung steht.


Sie wollen Hilfe anbieten? Sie können Geräte oder Maschinen bereitstellen, Fahrdienste oder andere Hilfe anbieten? Sie sind vom Hochwasser betroffen und brauchen Hilfe? Auf www.lkgz-hilft.de können Sie kostenlos und unkompliziert Angebote wie Gesuche eintragen und direkt miteinander in Kontakt treten.


Die Initiative von Landkreis und Regionalmarketing Günzburg will die Bürger im Landkreis dabei unterstützen, sich gegenseitig zu helfen und die unzähligen bereits bestehenden Initiativen in der Region ergänzen.


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Antragshilfe durch die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Günzburg

Eine Beratungskraft der Diakonie (Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit, KASA) unterstützt bei allen Antragsstellung für staatliche Soforthilfen.

Daneben werden im Laufe der Woche auch unbürokratisch auszuzahlende Soforthilfen des Diakonischen Werks Bayern kommen.

 

Die Beratungszeiten sind

am Mittwoch in Offingen (Versöhnerkirche, Lüßhofstraße 23) von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr und

am Donnerstag in Günzburg (Evangelisches Gemeindehaus Feuchtmayerstraße 8) von 08:00 - 16:00 Uhr.


Die Angebote richten sich selbstverständlich auch an Betroffene außerhalb von Günzburg und Offingen.

 

 


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Der Landkreis Günzburg öffnet seine Wohnraumbörse für Betroffene des Hochwassers

2018 hat der Landkreis Günzburg im Rahmen seiner Angebote im Bereich Integration durch Wohnen eine Online-Wohnraumbörse installiert. Hierbei handelt es sich um eine elektronische Plattform für Vermieterinnen und Vermieter, die Wohnraum für Menschen zur Verfügung stellen, welche sich auf dem Mietmarkt schwertun.

 

Die Hochwasserkatastrophe hat die angespannte Situation auf dem Mietmarkt im Landkreis Günzburg weiter verschärft.
Gezielt möchte der Landkreis die bestehende Online-Wohnraumbörse nutzen, um vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Zuhause vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar geworden ist, zu unterstützen.

 

Wer über geeigneten Wohnraum verfügt, der aktuell leer steht und kurzfristig nutzbar wäre, kann diesen in das entsprechende Formular auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-guenzburg.de/hinweise-fuer-betroffene/online-wohnraumboerse/ eintragen.

 

Mitarbeiter der Landkreisverwaltung kommen dann in einem nächsten Schritt auf die Eigentümer zu, um alles Weitere zu besprechen und Fragen zu klären.

 

Aller angebotener Wohnraum wird dann über die Wohnraumbörse direkt an die betroffenen des Hochwassers, die sich ebenfalls beim zuständigen Fachbereich melden können, vermittelt.

 

Kontaktdaten

Telefon: 08221 95183

Telefon: 08221 95177

E-Mail: integration@landkreis-guenzburg.de

 


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Hochwasserhilfen

Die bayerischen Staatsregierung stellt Gelder für die Soforthilfe zur Verfügung.

 

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“

Bei “Versicherbarkeit” gibt es laut Staatskanzlei einen Abschlag von 50 Prozent.

Antrag auf staatliche Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" (Online-Formular)

Antrag staatliche Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" (Druckversion ausfüllbares PDF)

 

Antrag auf Gewährung einer staatlichn Soforthilfe "Ölschäden an Wohngebäuden"
Bei “Versicherbarkeit” gibt es laut Staatskanzlei einen Abschlag von 50 Prozent.

Antrag auf staatliche Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" (Online-Formular)

Antrag staatliche Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" (Druckversion/ausfüllbares PDF)

 

Antrag "der Kartei der Not" zur Soforthilfe.


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 17.06.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.05.2024
2. Bekanntgabe über die Aufstellung der Jahresrechnung 2023
3. ELER-Antrag Sanierung St.-Ulrich-Straße/Kirchplatz/Treppenanlage Gemeindehalle
4. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin

 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 17.06.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.05.2024
2. Bauantrag zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoß und Anbau einer Außentrappe

   auf Flur-Nr. 605/3 der Gemarkung Rettenbach, Auf der Kohlstatt 7 in Rettenbach
3. Sonstiges


Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin

 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 27.05.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.04.2024
2. ELER-Antrag Sanierung St.-Ulrich-Straße/Kirchplatz/Treppenanlage Gemeindehalle:

    Vorstellung der überarbeiteten Planung und der Kostenschätzung
3. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 27.05.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.03.2024
2. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Flur-Nr. 604/2

   der Gemarkung Rettenbach, Auf der Kohlstatt 14 in Rettenbach
3. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin

 


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Abwasserverband Mindel-Kammel - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und den Art. 26 Abs. 1, 34 Abs. 2 Nr. 3 und 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband Mindel-Kammel folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
        in den Einnahmen und Ausgaben mit         1.809.100,00 €
und im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen und Ausgaben mit            363.900,00 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckver¬bands umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 1.551.900 € (Vorjahr: 1.206.600 €) festgesetzt (Umlagesoll).
b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckver¬bands umgelegt werden soll (Investitionsumlage) wird auf 152.700 € (Vorjahr: 191.500 €) festgesetzt (Umlagesoll).
c) Für die Bemessung der Umlagen findet § 22 der Verbandssatzung Anwendung.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Ergibt sich für ein abgelaufenes Haushaltsjahr in der Haushaltsrechnung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel ein Überschuss, der ganz oder teilweise darauf beruht, dass nach tatsächlichem Ablauf der Haushaltswirtschaft der Bedarf an Betriebs- oder Investitionsumlage niedriger gewesen ist, als in der Haushaltssatzung festgesetzt worden war, so bringt der Abwasserverband Mindel-Kammel die zu viel erhobenen Umlagen den Mitgliedsgemeinden nach Maßgabe der auf sie nach den Umlagekriterien entfallenden Teilbeträge als Zahlungen auf die Umlageschuld des darauffolgenden Jahres gut.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Offingen, den 07. Mai 2024

Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 26. April 2024, Nr. 20 Az. 9412.0, den in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthaltenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 200.000 € zur Finanzierung von  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen rechtsaufsichtlich genehmigt( Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG).

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.


Offingen, 07.05.2024    gez. Thomas Wörz, Verbandsvorsitzender
 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 06.05.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.04.2024
2. Bauanträge
2.1 Bauantrag zur Umnutzung eines Gartenfreisitzes zu Wohnraum auf Flur-Nr. 1410/13

     der Gemarkung Offingen, Drechslerberg 12 in Offingen
2.2 Bauantrag zur Erweiterung eines Bürogebäudes und Erstellung Doppelgarage auf Flur-Nr. 73

     der Gemarkung Offingen, Pfarrer-Portenlänger-Platz 7a in  Offingen
3. Sonstiges
3.1 Sonstiges; Veranstaltungen
3.2 Sonstiges; Ulme an der Donaustraße

 

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

der am Donnerstag, den 02.05.2024 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Gundremmingen

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Gundremmingen

Öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.03.2024
2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der vergangenen Sitzung
3. Benennung und Widmung der neu errichteten Erschließungsstraße im Baugebiet "Hummeläcker"

   der Gemeinde Gundremmingen
4. Sonstiges
5. Ortsrundgung durch die Gemeinde Gundremmingen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Tobias Bühler
Erster Bürgermeister


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öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solarpark Tongrube“


Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ beschlossen.


Ziel dieser Änderung ist es, das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Fl.Nr. 937, 938, 939/2, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 948/1, 948/2 der Gemarkung Offingen. Der Ausgleich soll durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe (Fl.nr. 2938, 2939, 2940, Gmrkg. Offingen) erfolgen. Diese Flächen wurden in den räumlichen Geltungsbereich mit aufgenommen.

 

Gesamtgröße Geltungsbereich: rd. 16,5 ha (rd. 13,5 ha + rd. 3 ha externe Ausgleichsfläche)
Die Lage und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung können aus dem Planausschnitt entnommen werden.

Mit der Ausfertigung der Flächennutzungsplanänderung wurde Wankner und Fischer GmbH, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus Eching b. Freising beauftragt.


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Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabengezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ des Marktes Offingen

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“


Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ beschlossen.


Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der bestehenden und z.T. schon rekultivierten Tonabbaufläche im Südwesten von Offingen, um die Energiegewinnung durch Solarenergie zu steigern und dadurch den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 937, 938, 939/2, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 948/1 und 948/2 der Gemarkung Offingen. Der Ausgleich soll durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe (Fl.nr. 2938, 2939, 2940, Gmrkg. Offingen) erfolgen. Diese Flächen wurden in den räumlichen Geltungsbereich mit aufgenommen.


Gesamtgröße Geltungsbereich: rd. 16,5 ha (rd. 13,5 ha + rd. 3 ha externe Ausgleichsfläche)
Die Lage und der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung können aus dem Planausschnitt entnommen werden:

Mit der Ausfertigung des Bebauungsplanes wurde Wankner und Fischer GmbH, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus Eching b. Freising beauftragt.


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Bekanntmachung

Bestell- und Lieferzeiten von Reisepässen

 

Die Reisepass-Bestellzahlen sind seit Wochen sehr hoch.

 

Da die vorhandene Maschinenkapazität der Bundesdruckerei diese außergewöhnlichen Be-stelleingangszahlen pro Woche nicht vollständig abarbeiten kann, wird sich für reguläre Pass-bestellungen die durchschnittliche Lieferzeit erhöhen.

 

Die Lieferzeiten lagen bisher bei ca. 5-6 Wochen und können sich nun teilweise auf bis zu 10 Wochen erhöhen. Bitte beantragen Sie rechtzeitig einen Reisepass für Ihren Urlaub.
Bestellungen im Expressverfahren sind nicht von den Verzögerungen betroffen.

 

Grundgebühr für einen Reisepass:
Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig)

 

Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.

 

Ihre Passbehörde

 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 22.04.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach


Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.03.2024
2. "Freiflächen-Photovoltaikanlage - Westlich von Rettenbach" - hier: Frühzeitige Beteiligung

    Bebauungsplan sowie die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung
2.1 Billigung und frühzeitige Beteiligung hinsichtlich Bebauungsplan
2.2 Billigung und frühzeitige Beteiligung bezüglich Flächennutzungsplanänderung
3. Gebührenstaffelung in der Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2024/2025 -

    Zustimmung der Gemeinde
4. Verlängerung der "Hauptstraße" in Rettenbach durch Widmung
5. Gestaltung und Überarbeitung Garten „alte Schule“ Remshart
6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027 - Beschlussfassung
7. Sonstiges


Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

 

Alexander von Riedheim
Zweiter Bürgermeister
 


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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 8 Abs. 2, Art 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) und des Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Offingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.470.900,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 351.100,00 €

 

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 1.355.200,00 € (Vorjahr: 1.207.200,00 €) festgesetzt (Umlagesoll).

 

Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der Einwohnerzahl, wird der Betrag je Einwohner auf 180,02 € (Vorjahr: 162,78 €) festgesetzt.

 

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Investitionsumlagen) wird auf 341.000 € festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage im Vermögenshaushalt nach der Einwohnerzahl, wird der Betrag je Einwohner auf 45,30 € (Vj. 58,98 €) festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Offingen, den
Tobias Bühler
Gemeinschaftsvorsitzender


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 05. April 2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und Art. 40 KommZG enthält.

 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.

 

Offingen, 11. April 2024
gez. Tobias Bühler
Gemeinschaftsvorsitzender

 


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Rathaus geschlossen

Das Rathaus der VGem. Offingen ist am Montag, 15.04.2024, aufgrund einer Personalversammlung zwischen 14:30 Uhr und 15:15 Uhr geschlossen.

 

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

 

Ihre VGem. Offingen


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Bürgeramt geschlossen

Das Bürgeramt der VGem Offingen – Marktplatz 19 / 89362 Offingen / Zimmer 2 – ist am Mittwoch, den 10.04.2024, aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme für den Publikumsverkehr ab 09:30 Uhr geschlossen.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team vom Bürgeramt
 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 08.04.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 04.03.2024
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bauanträge
3.1 Bekanntgabe des Bauantrages zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und

     Doppelgarage auf Flur-Nr. 2031/9 der Gemarkung Offingen, Ulmenring 1 in Offingen
3.2 Bekanntgabe des Bauantrages zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und

     Garage auf Flur-Nr. 2031/24 der Gemarkung Offingen, Kiefernweg 1 in Offingen
4. Bauleitplanungen des Marktes Offingen - "Sondergebiet Solarpark Tongrube"
4.1 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

     aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen

     Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentl. Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
4.2 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

     und der Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühz.

     Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der

     Behörden/sonst. Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
4.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Tongrube":

     Billigungs- u. Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

     und der Beteiligung der Behörden/sonst. Träger öffentl. Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Bestätigung der Kommandanten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG der FFW Offingen
6. Antrag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen; Resolution:

    Für Demokratie - Gegen Hass und Hetze
7. Sonstiges
7.1 Sonstiges; Veranstaltungen


Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Thomas Wörz
Erster Bürgermeister


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Ostergrüße aus dem Markt Offingen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


wieder einmal steht Ostern vor der Tür und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen meine herzlichsten Grüße und besten Wünsche zu übermitteln. Ostern erinnert uns an die Werte von Frieden, Freude und Hoffnung. Es ist die Zeit, in der wir die Auferstehung Christi feiern und das Erwachen des Frühlings begrüßen.


Unsere Gemeinde hat in den vergangenen Monaten gemeinsam viel erreicht, und das füllt mich mit Stolz. Der Zusammenhalt und die Verbundenheit in unserer Gemeinschaft sind unsere Stärken und machen uns zu einer lebendigen und liebenswerten Gemeinde. Es ist großartig zu sehen, wie wir gemeinsam daran arbeiten, unsere Heimat noch lebenswerter zu gestalten.


An dieser Stelle möchte ich meinen aufrichtigen Dank an all jene richten, die sich unermüdlich für unsere Gemeinde einsetzen und ihr Engagement in vielfältiger Weise zeigen. Ohne Sie alle wäre unsere Gemeinde nicht das, was sie heute ist.


Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Osterfest. Mögen Sie die kommenden Tage in Freude und Harmonie verbringen und dabei neue Kraft und Energie für die bevorstehenden Herausforderungen schöpfen.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Ostergrüße aus der Gemeinde Gundremmingen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

im Namen der Gemeinde möchte ich Ihnen herzliche Ostergrüße senden und Ihnen eine frohe und gesegnete Osterzeit wünschen.

 

Die Osterzeit steht für Hoffnung, Zuversicht und Neuanfang und hoffe, dass Sie diese Tage im Kreise Ihrer Lieben genießen und sich von der Osterbotschaft inspirieren lassen können.

 

Bedanken möchte ich mich beim Ortsverschönerungsverein für die wunderschöne Osterkrone auf dem Rathausplatz.

Diese Krone ist nicht nur ein schöner Blickfang, sondern erinnert uns auch daran, dass wir in einer Gemeinschaft leben, die sich füreinander einsetzt und für schöne Traditionen und Bräuche steht.

 

Ich wünsche Ihnen allen eine erholsame und fröhliche Osterzeit, und hoffe, dass wir auch in Zukunft weiterhin zusammenarbeiten und unsere Gemeinde gemeinsam gestalten können.

 

Herliche Grüße,

Tobias Bühler

Erster Bürgermeister


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Ostergrüße aus der Gemeinde Rettenbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit dem Frühlingsbeginn beginnt die Natur wieder ihre Schönheit zu zeigen und auch die Menschen werden durch die Sonnenstrahlen fröhlicher gestimmt.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen frohe und
erholsame Osterfeiertage mit viel Sonnenschein
sowie allen Kindern ein bunt gefülltes Osternest
und erholsame Ferien.

 

Ihre Bürgermeisterin Sandra Dietrich-Kast

 


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Bekanntmachung

der am Donnerstag, den 28.03.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Gundremmingen

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Gundremmingen

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.02.2024
2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der vergangenen Sitzung
3. Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Bernhard Berger, geb. 23.01.1970,

    Freie Wählergemeinschaft/ Unabhängige Wählergemeinschaft, zum

    Gemeinderatsmitglied nach Art. 31 Abs. 4 GO
4. Bauantrag zum Umbau bestehender Gebäude auf Flur-Nr. 14 der Gemarkung Gundremmingen,

   Hauptstr. 38 in Gundremmingen
5. Bauantrag zum Neubau eines Wach- und Zugangsgebäudes mit Sicherungszentrale und

   Lkw-Schleuse (WuZ) auf Flur-Nr. 2361/23 der Gemarkung Gundremmingen, Dr.-Weckesser-Straße
6. Bauantrag zur Errichtung eines Schaltanlagengebäudes mit Netzersatzanlage und Lager (SAG) auf

   Flur-Nr. 2361/21 der Gemarkung Gundremmingen, August-Weckesser-Straße
7. Bauantrag zur Errichtung einer Sicherungszaunanlage (Nord) mit Tür- und Toranlagen sowie

   Umfahrt (SZAN) auf Flur-Nr. 2361/10 der Gemarkung Gundremmingen, Dr.-August-Weckesser-Straße
8. Bauantrag zur Errichtung einer Umspannanlage (USA) auf Flur-Nr. 2262/5 der

   Gemarkung Gundremmingen, Dr.-August-Weckesser-Straße
9. Kunstwerk "Power" - Neuer Standort
10.  Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 18.03.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024
2. Beschlussfassung hinsichtlich Maßnahme "Stützmauer Hauptstraße, Rettenbach mit Rückbau

   der Treppenanlage"
3. Vorstellung und Beschlussfassung des Vorentwurfs zum ELER Antrag Maßnahme Kirchplatz,

   St. Ulrich Str. Treppenanlage Mehrzweckhalle (M6, M9+)
4. Feststellung der Jahresrechnung 2022
5. Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022
6. Sonstiges
6.1 Aktueller Sachstand "Gemeindehalle Rettenbach"

 

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 18.03.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

 

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024
2. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses und Teil von landwirtsch.

   Gebäude in Lager für Heizungs- und Sanitärmaterial auf Flur-Nr. 33

   Gemarkung Rettenbach, St.-Leonhard-Str. 2 in Rettenbach
3. Sonstiges


Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Nachruf

Der Markt Offingen trauert um seinen Bauhofmitarbeiter


Karl Mayer
 

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von einem geschätzten Mitarbeiter, Kollegen und Freund! Karl, ein langjähriger Mitarbeiter unseres Bauhofs, ist im Alter von 61 Jahren plötzlich und unerwartet von uns gegangen. Karl war seit dem 9. April 1984 in unserem Bauhof tätig und zugleich der dienstälteste Mitarbeiter. Mit seinem unermüdlichen Einsatz und seinem freundlichen Wesen hat er unseren Bauhof geprägt.


Karl war nicht nur ein engagierter Mitarbeiter, sondern auch ein geschätzter Freund und Kollege. Sein Fleiß und seine Zuverlässigkeit waren beispielhaft, und sein herzliches Wesen machte ihn bei der Bevölkerung äußerst beliebt. Durch seine Arbeit und sein Engagement trug er maßgeblich zum Wohl unserer Gemeinde bei.


Mit seinem Tod hinterlässt unser Karre eine große Lücke in unserem Bauhof. Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten und sein Vermächtnis in Ehren halten.


Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit.


Thomas Wörz                         Marko Bayr
Erster Bürgermeister              Bauhofleiter
 


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Nachruf

Die Gemeinde Gundremmingen trauert um

Frau Heike Eggenmüller-Hörsch

einer aufrechten, kämpferischen und humorvollen Gemeinderätin, die nach einem langen Kampf am 26.02.2024 von uns gegangen ist.

 

Wir danken Frau Eggenmüller-Hörsch, die knapp 22 Jahre lang das Leben und die Geschichte der Gemeinde Gundremmingen, dem Schulverband Gundremmingen und der Verwaltungsgemeinschaft Offingen aktiv mitgestaltet hat. Das Wohl der Menschen in „Ihrem Gundremmingen“ und darüber hinaus, war für sie stets das größte Anliegen ihres politischen Handelns. Gerade für die Schwächeren in unserer Gesellschaft hatte sie immer ein offenes Ohr.

 

Frau Heike Eggenmüller-Hörsch gehörte von 2002 bis zu Ihrem Tod dem Gremium des Gemeinderates Gundremmingen an und war in vorbildlicher Weise für die Belange Gundremmingens tätig. Von 2014 bis 2020 vertrat sie die Interessen Ihrer Gemeinde als dritte Bürgermeisterin. Als Delegierte in der Gemeinschaftsversammlung der VGem. Offingen übernahm sie zudem von 2014 bis 2020 Verantwortung für richtungsweisende Entscheidungen und vertrat pragmatisch die Interessen der Körperschaft nach außen. Ihr Wirken war geprägt von großem Engagement, gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung gegenüber ihren Mitmenschen.

 

Die Gemeinde Gundremmingen wird Frau Heike Eggenmüller-Hörsch stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Kindern und Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme in dieser schweren Zeit.

 

In Dankbarkeit und ehrendem Gedenken

 

    Tobias Bühler                          Anton Frei                     Alexa Kille                 Gemeinderat

Erster Bürgermeister           Zweiter Bürgermeister     Dritte Bürgermeisterin      Gundremmingen

 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 04.03.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen
 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.02.2024
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 - 2027
4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, Kulturstiftung
5. Sonstiges
5.1 Sonstiges; Veranstaltungen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

zu der am Donnerstag, den 07.03.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel.
 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 21.03.2023
2. Bericht zum Betriebsjahr 2023
3. Feststellung der Jahresrechnung 2022
4. Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022
5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027
6. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender
 


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Katastrophenschutz; Warnung der Bevölkerung - Landesweiter einheitlicher Sirenenprobealarm

Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 14. März 2024, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.

Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ im gesamten Landkreis-gebiet gleichzeitig zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen.
Es ist beabsichtigt zusätzlich zur Sirenentestung Warnmeldung über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA, KATWARN, BIWAPP etc.) und Cell Broadcast bayernweit auszulösen. Eine Auslösung der Warn-Apps erfolgt durch das Staatsministerium sowie durch die Kreisverwal-tungsbehörde. Es kann bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps zu einer Doppelmeldung (StMI und Kreisverwaltungsbehörde) kommen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die landesweite Probe-alarmierung anberaumt, um einen größeren Nutzen hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen zu erzielen.
Der Bayerische Rundfunk sowie Antenne Bayern und die BLR (Dienstleistungsgesellschaft für Bay-erische Lokal-Radioprogramme) werden vom Innenministerium gebeten, in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Sirenenprobe hinzuweisen.

Das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung wird im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.

Das Sirenensignal (Warnung der Bevölkerung) kann über die Homepage des Landkreises Günzburg unter https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucherschutz/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz angehört werden.

Günzburg, 19.02.2024
Langer, Regierungsdirektor
 


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Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
 


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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes
„Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für den


Bebauungsplan “Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“

 

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ beschlossen. Vorgesehen ist die beidseitige Erweiterung von bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der Bahnlinie.

 

Weiterhin wurde der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
• 300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha


 


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Darstellung nicht maßstäblich
 

Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs  der 2. Änderung des

Flächennutzugsplanes Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Veröffentlichung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die


2. Änderung des Flächennutzungsplan “Erweiterung Solarpark

Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabens „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ zu ändern. Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen, um die Planungsvoraussetzungen für die beidseitige Erweiterung einer bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der Bahnlinie.

Weiterhin wurde der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.

Der Geltungsbereich für die 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst

folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
•    300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung können aus dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
 


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Darstellung nicht maßstäblich
 

Bekanntmachung

der am Montag, den 19.02.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1.  Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2024
2.  Vorstellung der Maßnahmen in Bezug auf die EU-ELER-Förderung mit Beschlussfassung
2.1 Umsetzung der Zuwendungsanträge auf Teilnahme am ELER Förderverfahren 2023 -

     Vergabe der Planungsleistungen
3.  Bestätigung der Kommandanten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG der FFW Remshart
4.  Bestätigung der Kommandanten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG der FFW Harthausen
5.  Umstellung der analogen Sirenentechnik der Feuerwehren für den Katastrophenschutz
6.  Sportfördermaßnahme - Antrag des Schützenvereins Frisch Auf Rettenbach e.V.
7.  Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Markt Offingen: 2. Änderung des

    Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Erweiterung Solarpark

    Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg"
8. Sonstiges

 

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 19.02.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2024
2. Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Wohneinheit im DG/Spitz in zwei

   Ferienwohnungen auf Flur-Nr. 28 Gemarkung Rettenbach, Silbermannstr. 5 in Rettenbach
3. Bauvoranfrage für den Anbau an best. land- u. forstwirtschaftlichen Maschinenhalle auf

   Flur-Nr. 109 der Gemarkung Rettenbach, Hauptstr. 30 in Rettenbach
4. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flur-Nr. 109 der

   Gemarkung Rettenbach, Hauptstr. 30 in Rettenbach
5. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Europawahl am 09. Juni 2024 / European Elections on 09th June 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Offingen
 

 

_______________________________________________

 

 

Ladies and Gentlemen,

the 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024.
Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence

by Sunday,19th May 2024 at the latest.

You may also register by mail to the municipality of your place of residence.
(Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).

For a registration form and information sheet, please visit

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

or your municipal administration.

You will find more information about voting in all the official EU languages at

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.


Yours sincerely,
Your electoral office in the Offingen administrative community
 


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Flurneuordnung Gundelfingen VII - Bekanntmachung und Ladung

Stadt Gundelfingen a.d.Donau, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Gz. A3-V 7533


Bekanntmachung und Ladung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hält am Donnerstag, den 29. Februar 2024, um 19:30 Uhr, im Bleichestadel, Obere Bleiche 2, 89423 Gundelfingen a. d. Donau eine


Informationsversammlung


über die Durchführung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zum Unternehmensverfahren im Gundelfinger Moos ab.


Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Gemeinde-gebiet der Stadt Gundelfingen und in benachbarten Flurteilen der Stadt Günzburg Grundeigentum haben.


Die Ladung richtet sich auch an die Bürger und Grundeigentümer, die keine Landwirte sind, sowie die Pächter landwirtschaftlicher Flächen.


Da die umfassende Neuordnung des Gemeindegebiets durch die Ländliche Entwicklung von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in ihrem Interesse, an der Informationsversammlung teilzunehmen.


In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck des Verfah-rens, die geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das voraussichtliche Verfahrensgebiet aufgeklärt.


Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.


Zu der Versammlung sind auch das Landratsamt, die Regierung von Schwaben, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen, das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, die landwirtschaftlicheBerufsvertretung und die ARGE Donaumoos eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben.


Krumbach (Schwaben), 29.01.2024
gez. Ludger Klinge
Leitender Baudirektor


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Herz-Kreislauf-Stillstand: Die Rettungskette nach vorne hin verkürzen!

Warum wir alle gemeinsam beim Thema Herz-Kreislauf-Stillstand aktiv werden müssen, welche Rolle die Region der Lebensretter dabei spielt und wie jeder einzelne zum lebensrettenden Netzwerk beitragen kann.


Das Thema Reanimationsversorgung geht uns alle an: Jährlich erleiden in Deutschland mehr als 60.000 Menschen im Alltag unerwartet einen Herz-Kreislaufstillstand. Der plötzliche Herztod ist damit eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen im ländlichen Raum im Mittel ca. neun Minuten – ein gutes Patienten-Outcome ist dann eher unwahrscheinlich. Umstehende könnten diesen Zeitraum überbrücken, die Laienreanimationsquote liegt in Deutschland jedoch bei geringen 40 %. Echte Überlebenschancen bestehen nur, wenn sofort oder möglichst zeitnah mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird. Auch ein frühzeitiger Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) könnte in einem Viertel der Fälle einen entscheidenden Unterschied machen – sofern er unmittelbar greifbar ist.
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 05.02.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen stattfindenden

Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

Öffentlicher Teil:

1.    Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2024
2.    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3.    Neufassung einer Satzung über den Nachweis, die Anzahl, Herstellung und Gestaltung von

       Kfz-Stellplätzen (Stellplatzsatzung -StS- des Marktes Offingen)
4.    Sonstiges
4.1   Sonstiges; Veranstaltungen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und

Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ beschlossen.

Als Nutzung des Bebauungsplanes Flächen-Photovoltaikanlage „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach -- An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ soll ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen werden.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist das Areal als landwirtschaftliche Fläche und als Grünfläche dargestellt.
Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
•    300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung können aus dem Planausschnitt entnommen werden
 


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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) zur Änderung des Flächennutzungsplanes „

Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabens „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ zu ändern.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen Photovoltaikanlage „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen.

Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
·         300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung können aus dem Planausschnitt entnommen werden


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Baustelleninformation

Die DB Netz AG führt im Bf. Neuoffingen vom 20.01 – 23.02.2024 Bauarbeiten zur Instandsetzung des Gleises durch. Die Baumaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich.

Aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Erfordernis der Einhaltung des Fahrplanes) ist es jedoch unvermeidlich, die Bauarbeiten bei Bedarf in Nachtschichten bzw. an Sonntagen durchzuführen. Die DB Netz AG bemüht sich, durch den Einsatz moderner Baumaschinen und Geräte, Lärmbelästigungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bittet alle betroffenen Anwohner um Verständnis.

Bei Fragen zur Baumaßnahme können Sie sich gerne an die Mailadresse DBNetz.Suedwest@deutschebahn.com wenden.
Die Bauüberwachung der DB Netz AG Produktionsdurchführung Ulm ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0151 / 11871427
 


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Digitales Bauantragsverfahren - Ab dem 01.01.2024 müssen die meisten Bauanträge beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden

Es besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Jahr 2021 und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV). Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, Anträge und Unterlagen analog in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.

Die digitale Einreichung von Anträgen und Unterlagen kann nur durch eine sich authentifizierende Person, in der Regel dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, erfolgen. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF-Dokumente) per E-Mail an das Landratsamt Günzburg stellt keine wirksame Antragstellung dar. Die Gemeinde wird dann vom Landratsamt über den jeweilig eingereichten Antrag informiert und um Stellungnahme/Einvernehmen gebeten.

Der Vorteil einer Einreichung der Anträge und Unterlagen beim Landratsamt ist: Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsprüfung bzw. -bearbeitung zu beginnen.

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Bei der Gemeinde dürfen demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
•    Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
•    isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
•    Anzeigen zur Beseitigung
•    genehmigungsfreie Abgrabungen

Auch wenn Anträge und Unterlagen überwiegend direkt beim Landratsamt einzureichen sind, bleibt es aber weiterhin sinnvoll, vor Einreichen eines Antrags mit der jeweiligen Gemeinde bzw. der VGem. Offingen Rücksprache zu nehmen (z. B. zu Fragen der Erschließung, der notwendigen Stellplätze oder wegen erforderlicher Unterlagen), um das Verfahren zu beschleunigen und unnötige Nachforderungen zu vermeiden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde empfiehlt sich sowohl im digitalen wie auch im analogen Verfahren. Denn die Gemeinde hat weiterhin über das Erteilen des Einvernehmens zu den gestellten Anträgen zu entscheiden.

Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Frau Fleischer vom Bauamt der VGem. Offingen gerne zur Verfügung (Tel. 08224 9697 21; fleischer@offingen.de).

Informationen zum digitalen Bauantrag auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg: https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/bauen-und-wohnen/digitaler-bauantrag
 


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Weihnachtswünsche aus dem Markt Offingen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wieder geht ein Jahr zu Ende, ein ereignisreiches und arbeitsreiches Jahr. Für die einen war es erfolgreich und erfüllend, für andere vielleicht von Herausforderungen und traurigen Momenten geprägt.

Im Namen des Marktes Offingen und auch persönlich möchte ich Ihnen allen von Herzen frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage wünschen. Die festliche Zeit des Jahres bietet uns die Gelegenheit, innezuhalten, die Gemeinschaft zu schätzen und die Liebe in unseren Herzen zu verbreiten.

Ich genieße diese Zeit und freue mich auf alle Dinge, die für mich dazugehören! Christbaum und Krippe, Christkind und Geschenke, Weihnachtsfestessen und Plätzchen, und ein paar freie Tage in Kärnten!

Weihnachten ist nicht nur ein festlicher Anlass, sondern auch eine Zeit der Zusammenkunft und des Miteinanders. Möge der Geist der Liebe, der Harmonie und der Wärme Ihr Zuhause erfüllen und Ihnen die Kraft für das kommende Jahr schenken.

Nach Weihnachten kommt Neujahr und nach dem Bilanz ziehen kommen die guten Vorsätze! Diese Vorsätze sind natürlich sehr persönlich und vielfältig. Ihnen wünsche ich sowohl bei der Auswahl, als auch bei der Verwirklichung, Ihrer Ziele ein glückliches Händchen und viel Erfolg.

Persönlich freue ich mich schon darauf, die kommenden Aufgaben mit Ihnen gemeinsam anzupacken.

In diesen festlichen Tagen möchten wir auch an diejenigen denken, die weniger Glück haben und Unterstützung benötigen. Lasst uns gemeinsam darauf achten, dass niemand alleine ist und, dass die Werte von Mitgefühl und Solidarität unsere Gemeinde weiter stärken.

Ein passendes Zitat von Catherine Pulsifer für diese besondere Zeit könnte sein:

"Das schönste Geschenk, das du jemandem geben kannst,
ist deine Zeit, deine Aufmerksamkeit, deine Liebe."


In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten.

Zum Schluss möchte ich mich bei all jenen bedanken, die sich im vergangenen Jahr für unsere Dorfgemeinschaft engagiert haben. Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, meinen Kolleginnen und Kollegen im Marktgemeinderat, bei allen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

Sehr gerne wünsche ich Ihnen für das kommende Jahr 2024 alles erdenklich Gute, Gesundheit und Frieden in unseren Familien und auf der ganzen Welt.

Mit besten Grüßen

Ihr
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Weihnachtswünsche aus der Gemeinde Gundremmingen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Gundremmingen,


Weihnachten steht vor der Türe, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und wir alle freuen uns auf die ruhige Zeit zwischen den Jahren und die gemütlichen Stunden im Familien- oder Freundeskreis. Weihnachten ist ein Fest, das hierzulande von fast allen Menschen gefeiert wird, ganz gleich, woher sie kommen, denn Weihnachten hat als Fest der Besinnlichkeit und des Schenkens und als Fest der gegenseitigen Zuwendung eine starke, über Jahrhunderte hinweg unverminderte Ausstrahlung.

An Heilig Abend haben wir Zeit für uns, wir haben Zeit für die wahren Werte des Lebens. Die Zeit steht quasi still. In Politik und  Wirtschaft werden keine großen Entscheidungen gefällt und nirgends werden große Events angesetzt. Wir können folglich in aller Ruhe, mit unserer Familie und unseren Freunden feiern und das vergangene Jahr Revue passieren lassen um uns zu fragen, was gut oder was weniger gut war. Auch in Gundremmingen haben wir in diesem Jahr viel erreicht, auch wenn wir nicht alles geschafft haben, was wir uns vorgenommen hatten. Wir haben doch sehr viel dazu beigetragen um die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Gemeinde zu verbessern.

Unser Erfolg beruhen auf Ihren Stärken, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Sie hier wohnen und arbeiten, auf Ihrer Initiative und Ihrer Kreativität, auf Ihrer Tatkraft und Ihrem Engagement und vor allem darauf, dass wir alles gemeinsam angehen und sich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen für Gundremmingen verantwortlich fühlen.

Ich sage DANKE, zu allen Bürgerinnen und Bürgern von Gundremmingen, die sich für Ihre Mitmenschen und für gemeinsame Ziele einsetzen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, frohe und geruhsame Weihnachtstage, sowie alles Gute für das neue Jahr.

 

Ihr Tobias Bühler

Erster Bürgermeister


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Weihnachtswünsche aus der Gemeinde Rettenbach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in wenigen Tagen neigt sich das Jahr 2023 dem Ende zu. Weihnachten und die Zeit zwischen den Jahren bringen uns Tage der Besinnung, des Innehaltens und Durchatmens. Dies ist in unserer schnelllebigen Zeit immens wichtig.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Zeit, frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, glückliches und gesundes neues Jahr 2024.
 

Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus,

Sandra Dietrich-Kast

Erste Bürgermeisterin


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Ortsdurchfahrt Holzheim gesperrt

Zwischen dem 27.11.2023 und 30.04.2024 ist die Ortsdurchfahrt (St 2028) Holzheim aufgrund von Straßenbauarbeiten gesperrt.

Die Umleitung erfolgt von Günzburg kommend an der Kreuzung in Holzheim - St 2032 Richtung Augsburg bis zur Kreuzung St 2027 - St 2027 Richtung Wertingen und in umgekehrter Reihenfolge.
Von Wertingen kommend - St 2033 Richtung Höchstädt bis zur Abzweigung St 2030 Richtung Dillingen/Kicklingen - über Kicklingen zur Abzweigung St 2032 - St 2032 Richtung Holzheim und in umgekehrter Reihenfolge.


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Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

•    Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief
•    Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort


Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.


Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:
In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs. Diese werden zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen.

Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.
 


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Bekanntmachung

Kinderreisepass beantragen (Verlängerung) NUR bis 31.12.2023 möglich!


Den Kinderreisepass können Sie nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist.
Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern.

 


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Veröffentlichung Musterstimmzettel zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Informationen zum Musterstimmzettel unseres Stimmkreises 707 Günzburg zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 sowie weiterführende Links finden Sie auf der Webseite des Landkreises Günzburg.

 

https://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/landtags-und-bezirkswahlen-2023/
 


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Erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs I

Freudestrahlend konnte am 15.05.2023 der Gemeinschaftsvorsitzende Tobias Bühler und Hauptamtsleiter Roman Bihler unserer Mitarbeiterin Frau Laura Mittag das Prüfungszeugnis der Bayer. Verwaltungsschule mit Lehrgangsbestätigung aushändigen.

Nach einjährigem berufsbegleitenden Lehrgang zur Verwaltungsfachkraft war im Januar/Februar diesen Jahres die schriftliche Abschlussprüfung in den Bereichen Kommunale Finanzwirtschaft, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Personalwesen, Kommunalrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Bürgerliches Recht, sowie eine fachpraktische Prüfung zu absolvieren.

Laura Mittag hat mit Bravour den Lehrgang bestanden.

In der Verwaltungsgemeinschaft Offingen war Frau Mittag bisher im Vorzimmer beschäftigt. Nunmehr findet sie als Sachbearbeiterin ihren Einsatz im Bürgerbüro unserer Geschäftsstelle, wobei ihr die gründlichen und vielseitigen Fertigkeiten und Kenntnisse ihres Lehrgangs sehr zugute kommen.


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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer


Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.


Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.


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